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Barrierefreiheits-Erklärung

Das Ostholstein-Museum Eutin ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates - mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG - barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kreis-oh.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Barrierefrei nach WCAG 2.0 und BITV 2.0

Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Unser Maßstab für Barrierefreiheit sind Erfolgskriterien des internationalen Standards, der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 auf Level AA (deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.0) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Konkret richten wir uns nach den Festlegungen und Erläuterungen des BITV-Tests. Mehr

  • Unsere Sprache

Wir bemühen uns, unsere Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit dem Thema nicht so vertraut sind. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Artikel die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
Unsere Seiten werden seit Mitte 2025 in Teilen in Leichte Sprache übersetzt.

  • Anpassungsfähiges Design

Wir haben diese Website nach dem Ansatz des responsive web design umgesetzt: Auf kleineren Bildschirmen erscheint ein vereinfachtes Layout.

Die Zoomvergrößerung der Inhalte im Browser vergrößert nicht nur den Text, sondern führt außerdem zu einer einspaltigen Ansicht, bei der kein horizontales Scrollen erforderlich ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Dokumente im Dateiformat DOC/ DOCX, PDF sind auf unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend nicht vollständig barrierefrei. Im Falle der Nichtzugänglichkeit bitten wir telefonisch oder schriftlich per E-Mail mit uns Kontakt aufzunehmen.

Feedback und Kontaktangaben

Nutzerinnen und Nutzer dieser Website können uns telefonisch, postalisch, per E-Mail (info@oh-museum.de) oder jederzeit online über das Formular (Fehler melden) auf mögliche inhaltliche und funktional Fehler sowie etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen aufmerksam machen. 
Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte (Dokumente) übermitteln wir Ihnen gern.

Wir werden Fehler bestmöglich und schnellstmöglich beheben und Sie darüber informieren.

Ostholstein-Museum Eutin 

Schlossplatz 1
23701 Eutin


Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden.
Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos.
Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift: 
Karolinenweg 1
24105 Kiel

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

Kontinuierliche Optimierung

Nicht nur die Browser, auch spezielle technische Hilfsmittel zur Nutzung von Webseiten entwickeln sich permanent weiter. Wir optimieren dazu unsere Webseiten kontinuierlich auch für diese Hilfsmittel. So erreichen wir, dass unser Webangebot für alle Besucherinnen und Besucher leichter zu nutzen ist.

Eine erneute Prüfung zur Barrierefreiheit ist für 2025 geplant.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.